Wir prüfen und planen mit Ihnen gemeinsam!
- CE-Zertifizierung & Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Ergonomische Gestaltung von Maschinen
- Risikobeurteilung nach EN ISO 14121-1 und EN ISO 12100
- Gefährdungsbeurteilung
- Beratung bei Änderungen an Maschinen (Modifikationen, Retrofit)
- Maschinenumzüge
- Elektrische Planung von Anlagen und Maschinen
- Prozessoptimierungen und Machbarkeitsstudien
Unsere Fachkräfte für Ihre CE-Zertifizierung sind staatlich geprüft vom TÜV Rheinland

Sicherheitskonzepte
Wir erstellen Ihnen ein Sicherheitskonzept für Ihre Maschine und versuchen Ihre Wünsche mit Einhaltung der geltenden Normen und Richtlinien einzuhalten.
Hierbei gehen wir wie folgt vor:
- Grundlagen & Anforderungen klären
- Maschinenverordnung (EU 2023/1230) oder relevante Normen (z. B. EN ISO 12100, EN 60204-1) prüfen
- Einsatzzweck und Betriebsweise der Maschine definieren
- Schnittstellen zu anderen Maschinen oder Anlagen beachten
- Gefährdungsanalyse & Risikobeurteilung
- Potenzielle Gefahren identifizieren (mechanisch, elektrisch, thermisch, ergonomisch etc.)
- Risiken bewerten (Eintrittswahrscheinlichkeit, Schwere der Verletzung)
- Maßnahmen zur Risikominderung festlegen (technisch, organisatorisch, personenbezogen)
- Sicherheitsmaßnahmen definieren
- Technische Schutzmaßnahmen: Schutzeinrichtungen, Not-Halt, Zweihandsteuerung, Lichtgitter etc.
- Elektrische Sicherheit: Absicherung nach EN 60204-1, Abschaltkreise, Verriegelungen
- Steuerungstechnische Maßnahmen: Sicherheits-SPS, sichere Positionserfassung (ISO 13849-1)
- Ergonomische Aspekte: Bedienfreundlichkeit, Zugänglichkeit für Wartung
- Kennzeichnung & Warnhinweise: Sicherheitsaufkleber, Piktogramme
- Validierung & Dokumentation
- Funktionstests der Sicherheitsmaßnahmen durchführen
- Nachweise für Risikobewertung und Maßnahmen dokumentieren
- CE-Konformitätsbewertung inkl. Konformitätserklärung (falls erforderlich)
- Schulung & Inbetriebnahme
- Bediener und Wartungspersonal unterweisen
- Sicherheitsanweisungen in die Betriebsanleitung aufnehmen
- Laufende Überprüfung der Maßnahmen sicherstellen

Wesentliche Veränderung an Maschinen
Wir prüfen für Sie, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, und stellen bei Bedarf eine neue CE-Konformitätserklärung aus – unabhängig davon, ob die Änderungen von uns oder Ihnen durchgeführt wurden.
Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
Die folgenden Fragen helfen bei der Bewertung:
- Entsteht durch die Änderung eine neue Gefährdung?
- Führt diese Gefährdung zu einem erhöhten Risiko?
- Sind die vorhandenen Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichend?
- Kann das Risiko durch einfache Schutzeinrichtungen vollständig eliminiert oder ausreichend minimiert werden?
Werden Frage 1 & 2 mit „Ja“ und Frage 3 & 4 mit „Nein“ beantwortet, liegt eine wesentliche Veränderung vor. In diesem Fall gilt die bisherige CE-Konformitätserklärung nicht mehr, und die Maschine muss als „neue Maschine“ betrachtet werden.
Unsere Unterstützung für Sie:
Falls eine wesentliche Veränderung vorliegt, übernehmen wir:
- Erstellung einer neuen technischen Dokumentation
- Erneute Risikobeurteilung & Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen (gemäß EN ISO 12100)
- Prüfung nach relevanten harmonisierten Normen (z. B. EN ISO 13849 für Sicherheitstechnik)
- Ausstellung eines neuen Konformitätsnachweises mit CE-Erklärung
💡 Wichtig: Alle erforderlichen Schutzmaßnahmen aus der Risikobeurteilung müssen umgesetzt sein – dies kann sowohl durch uns als auch durch Sie erfolgen.
Kontakt aufnehmen
Horst Rottler Maschinenbau GmbH
57555 Mudersbach